Termine
Drei- und vierstufige Wirtschaftsschule: 04. April bis 15. April 2011
Zweistufige Wirtschaftsschule: bis 05. August 2011
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gibt Informationen zu Zeitplan und Organisation der Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Juli 2010 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.45 665
1. Die Abschlussprüfung 2010 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach, Prüfungstermin
Englisch, mündliche Prüfung,
Montag, 27. Juni 2011 bis Freitag, 1. Juli 2011
Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig)
Montag, 27. Juni 2011 bis Donnerstag, 30. Juni 2011
Ersatzfremdsprache,
Mittwoch, 29. Juni 2011
Deutsch,
Montag, 4. Juli 2011
Englisch, schriftliche Prüfung,
Dienstag, 5. Juli 2011
Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig)
Mittwoch, 6. Juli 2011
Mathematik (M-Zweig),
Donnerstag, 7. Juli 2011
Betriebswirtschaft,
Freitag, 8. Juli 2011
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2. Für die Abschlussprüfung 2011 an den Wirtschaftsschulen gilt:
| 2.1 | Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO). |
| 2.2 | Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt. |
| 2.3 | Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. |
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
- Volkswirtschaft,
- ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
- ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
(für drei- und vierstufige Wirtschaftsschule):
Der Probeunterricht für Schüler/innen, denen von der Hauptschule die Eignung für den Besuch einer Wirtschaftsschule nicht bestätigt werden konnte, findet an folgenden Tagen statt:
Montag, 02. Mai bis Mittwoch, 04. Mai 2011
nachträglicher Probeunterricht:
Mittwoch, 07. September bis Freitag, 09. September 2011
Der Probeunterricht dauert drei Vormittage. Geprüft werden die Fächer Mathematik und Deutsch (Textwiedergabe, Sprachlehre, Arbeit am Text). Prüfungsstoff ist jeweils der Lehrstoff der Klasse, aus welcher der Schüler/die Schülerin übertritt, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Wirtschaftsschule.